Kollektivvertrag metallverarbeitendes gewerbe
Aus den Reaktionen der Sozialpartner auf den Vertragsentwurf geht hervor, dass der Konflikt zwischen den metallverarbeitenden Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden auch nach dem Ende der Verhandlungen über das neue branchenweite Abkommen nach wie vor hoch ist. Die umstrittensten Fragen betreffen: die Funktion des nationalen Tarifvertrags in Bezug auf Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene; die Verfahren für die Verlängerung von Vereinbarungen, die immer nach Ablauf der angegebenen Fristen beginnen; und die Revision des gesamten Verhandlungssystems, die mit dem Abkommen vom 23. Juli 1993 eingeführt wurde und das beide Seiten inzwischen für überholt halten. Dennoch sind die Positionen von Gewerkschaften und Arbeitgebern noch zu weit entfernt, um in naher Zukunft eine gemeinsame Revision des Verhandlungssystems möglich zu machen. In Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sieht die Vereinbarung vor, dass die Unternehmen alle Arbeitnehmer über spezifische betriebliche Probleme im Zusammenhang mit der Sicherheit am Arbeitsplatz informieren müssen; in der Regel sollten diese Informationen alle sechs Monate aktualisiert werden. Darüber hinaus erhöht die Vereinbarung die Denk- und Sicherheitsbeauftragten der Arbeitnehmer (Rappresentanti dei Lavoratori per la Sicurezza, RLS) von 50 auf 70 Stunden pro Jahr für die Einberufung von Sitzungen oder die Unterrichtung der Arbeitnehmer über aktuelle Gesundheits- und Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz. Aufgrund der alarmierenden Daten über arbeitsbedingte Unfälle, die von der italienischen Arbeitsentschädigungsbehörde (Istituto Nazionale Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, INAIL) sowie dem schweren Arbeitsunfall im Metallwerk Thyssen-Krupp in Turin im Dezember 2007 (IT0801039I) veröffentlicht wurden, wird diesem Thema wahrscheinlich große Aufmerksamkeit geschenkt. Am 22. Mai 2012 äußerte sich VGZ-Chefverhandler Thomas Bäumer in einem Presseartikel zu den vereinbarten Zuschlagszahlungen für Leiharbeitnehmer in der Metallbearbeitung.
Bäumer betonte, dass die zusätzlichen Kosten, die durch den jüngsten Kompromiss entstehen, von den Verwenderunternehmen getragen werden müssten. Er betonte auch, dass sich dies negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken würde, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigungsaussichten gering qualifizierter Arbeitskräfte. Im Februar 2012 schlossen sich die Leiharbeitsarbeitgeber zur Tarifgemeinschaft Leiharbeit (VGZ) zusammen. Das VGZ setzt sich zusammen aus dem Bundesverband der Arbeitgeberverbände für Personaldienstleistungsunternehmen und private Arbeitsagenturen (BAP) und dem Verband Deutscher Zeitarbeitsfirmen (iGZ). Rechtfertigen keine objektiven Gründe die Fortsetzung des befristeten Arbeitsvertrags, so ist dem Arbeitnehmer spätestens nach 24 Monaten ein unbefristeter Vertrag zu unterziehen. Gründe für die Fortsetzung eines befristeten Arbeitsvertrags können die Beschäftigung in der Projektarbeit oder die Leiharbeitnehmer sein, die festangestellte Sendekräfte im Zeiturlaub ausstellen. In Bezug auf die Bedingungen der Vereinbarung hob Huber die neuen Bedingungen für Leiharbeitnehmer in metallverarbeitenden Betrieben hervor und sagte, dass der Kompromiss den Arbeitsteilungen in den Betrieben entgegengewirkt habe, während gleichzeitig die Tarifverträge der IG Metall flexible Lösungen für eine “flüchtige Wirtschaft” lieferten. Im Januar 2008 unterzeichneten die Sozialpartner der Metallindustrie nach siebenmonatigen Verhandlungen den Vertragsentwurf zur Erneuerung des nationalen branchenweiten Tarifvertrags. Zu den neuen und innovativen Bestimmungen gehören die Verlängerung der Laufzeit des Abkommens um sechs Monate, eine Erhöhung des Bruttolohns um 127 EUR und die Ausgleichsregelung für Arbeitnehmer von Arbeitern und Angestellten sowohl in Bezug auf die Entlohnung als auch auf normative Aspekte des Abkommens. Im Mai 2012 unterzeichneten die Sozialpartner der deutschen Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg einen neuen Tarifvertrag. Die Beschäftigten in der Industrie erhalten Lohnerhöhungen, und die Vereinbarung sieht auch neue Regelungen für Leiharbeitnehmer und Auszubildende in metallverarbeitenden Betrieben vor.